Humboldtschule

 

 

 

  Humboldtschule


 

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Informationen zu den Musikklassen

Die Humboldtschule trägt seit dem Schuljahr 2003/2004 den Zusatz "Schule mit Schwerpunkt Musik". Der Titel wurde vom Hessischen Kultusminister Schulen mit langjähriger Tradition und einem entsprechenden Profil auf Antrag verliehen.
Entsprechend den Vorgaben richtet die Humboldtschule seit dem Schuljahr 2003/2004 eine Musikklasse, jeweils beginnend mit Jahrgang 5, ein.

1. Allgemeine Informationen zu den Musikklassen

Musikklassen haben in der Sekundarstufe 1 durchgehend Musikunterricht. Die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse verpflichten sich, spätestens ab der 7. Klasse an einer Musikarbeitsgemeinschaft teilzunehmen.

In den Musikklassen wird verstärkt das gemeinsame Musizieren, sowohl instrumental als auch vokal, gefördert.

2. Voraussetzungen für eine Aufnahme

Kinder, die in eine Musikklasse aufgenommen werden möchten, erlernen spätestens mit Eintritt in die Musikklasse im Rahmen eines selbstorganisierten qualifizierten Instrumentalunterrichts ein Instrument, das zum Klassenmusizieren geeignet ist: in der Regel ein Holzblas- (außer Blockflöte), ein Blechblas- oder ein Streichinstrument, in begrenzten Ausnahmefällen Gitarre oder Schlagzeug. Weiterhin sollten sie bereits in einem Chor gesungen bzw. Freude am Singen haben.

Die Schule verfügt über eine Sammlung an eigenen Leihinstrumenten und kooperiert sowohl mit der Musikschule Hochtaunus als auch mit privaten Musiklehrern.

Die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Eltern und nach Beratung durch einen Ausschuss der Fachschaft Musik. Im Rahmen der Entscheidungsfindung kann auch eine Einladung zu einem kurzen Vorspiel erfolgen.


3. Regelungen für die Humboldtschule

3.1. Kinder sowohl mit 1. Fremdsprache Englisch als auch Französisch haben die Möglichkeit, in die Musikklasse aufgenommen zu werden. In der Regel werden die betreffenden Kinder in einem einheitlichen Klassenverband zusammengefaßt. Der Fremdsprachenunterricht wird auf Leiste gelegt, d.h. der Unterricht in Englisch und Französisch erfolgt in parallelen Lerngruppen.

3.2. Latein und Spanisch können nicht als 2. Fremdsprache gewählt werden. Ein „Förderkurs Lese-Rechtschreib-Schwäche“ kann nicht besucht werden.

3.3. In den Jahrgangsstufen 5, 6 und 8 kann jeweils eine Stunde zur Abdeckung des Wahlunterrichts der Sekundarstufe I angerechnet werden.

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Aufnahmeantrag (pdf) in die Musikklasse