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Die Humboldtschule trägt seit dem Schuljahr 2003/2004 den Zusatz "Schule mit Schwerpunkt Musik". Der Titel wurde vom Hessischen Kultusminister Schulen mit langjähriger Tradition und einem entsprechenden Profil auf Antrag verliehen.
Entsprechend den Vorgaben richtet die Humboldtschule seit dem Schuljahr 2003/2004 eine Musikklasse, jeweils beginnend mit Jahrgang 5, ein.
1.1. Allgemeine Informationen zu den Musikklassen
Musikklassen haben in der Sekundarstufe 1 durchgehend Musikunterricht. Die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse sind verpflichtet an einer Musikarbeitsgemeinschaft (Chor, Orchester, Big Band, Percussion) teilzunehmen.
In den Musikklassen soll verstärkt das gemeinsame Musizieren, sowohl instrumental als auch vokal, gefördert werden.
1.2. Voraussetzungen für eine Aufnahme
Kinder, die in eine Musikklasse aufgenommen werden möchten, spielen bereits ein Instrument, das zum Klassenmusizieren geeignet ist, oder sie sind verpflichtet, ein solches zu lernen. Weiterhin sollten sie bereits in einem Chor gesungen bzw. Freude am Singen haben.
Die Schule verfügt über eine Sammlung an eigenen Instrumenten und kooperiert sowohl mit der Musikschule Hochtaunus als auch mit privaten Musiklehrern.
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag der Eltern und nach Beratung durch einen Ausschuss der Fachschaft Musik.
Ein Ausscheiden ist grundsätzlich nur zum Schuljahresende möglich.
2. Regelungen für die Humboldtschule
2.1. Kinder sowohl mit 1. Fremdsprache Englisch als auch Französisch haben die Möglichkeit, in die Musikklasse aufgenommen zu werden. Dies hat zur Folge, dass die betreffenden Kinder jeweils in eine Englisch- und eine Französischklasse kommen. Je nach Fremdsprachen - Einwahl im gesamten Jahrgang wird es entweder eine Musikklasse in einem einheitlichen Klassenverband geben, in der die Schüler mit zwei verschiedenen Fremdsprachen beginnen, oder der Musikunterricht wird klassenübergreifend für jeweils eine Hälfte zweier unter-schiedlicher Klassen stattfinden.
2.2. Im Falle der Bildung einer einheitlichen Musikklasse kann Latein nicht als 2. Fremd-sprache gewählt werden.
2.3. Im Falle der Aufnahme in die Musikklasse kann kein „Förderkurs Lese-Rechtschreib-Schwäche“ besucht werden.
2.4. Kinder, die bisher noch kein Instrument spielen, erlernen ein Holzblas- (außer Blockflöte), ein Blechblas- oder ein Streichinstrument.
Hier finden Sie den Aufnahmeantrag (pdf) in die Musikklasse der Humboldtschule!