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Die gewählten Mitglieder nehmen die gesetzlich geregelten Mitwirkungsrechte der Eltern wahr. Der Schulelternbeirat wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind beratend mit. Das hessische Schulgesetz regelt, bei welchen Entscheidungen der SEB anhörungs- bzw. sogar zustimmungspflichtig ist.
An den Sitzungen des Schulelternbeirats, die in der Regel einmal pro Schulhalbjahr stattfinden, nimmt die Schulleitung teil. Die Vertreter/innen der ausländischen Eltern und Mitglieder/innen der Schulkonferenz können mit beratender Stimme teilnehmen.
Mitglieder des Vorstands des Schulelternbeirats
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