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Die bei den Klassenfahrten auftretenden Kosten der begleitenden Lehrkräfte werden leider nur zu einem Teil vom Staatlichen Schulamt abgedeckt. Zur Abdeckung der nicht vom Schulamt getragen Kosten der die Klassenfahrt begleitenden Lehrer, wird mit dem Einsammeln der Fahrtkosten von jedem Schüler ein Umlagebetrag von € 6 eingesammelt und in einen Fahrtenfond auf das Konto des SEB überwiesen. Die Lehrer reichen nach den Fahrten eine Abrechnung bei dem dafür zuständigen Lehrer der HUS ein und der Kassenwart des SEB rechnet dann mit dem zuständigen Lehrer ab, wenn die Lehrer noch zu erstattende Kosten anführen, die das Budget, welches die Schule vom Schulamt erhält, überschreitet.
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