Humboldtschule

 

 

 

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Die Gesamtkonferenz der Humboldtschule

Die Gesamtkonferenz setzt sich aus allen Lehrkräften sowie den sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Schule zusammen. Sie entscheidet über pädagogische und fachliche Fragen, die sich aus dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ergeben und nicht in die Zuständigkeit der Schulkonferenz fallen. Dazu gehören beispielsweise die Themenbereiche Schulprogramm, Haushaltsmittel und Leistungsbewertung. Eltern- und Schülervertreter können beratend an Gesamtkonferenzen teilnehmen.

Die Rechte der Gesamtkonferenz sind durch § 133, Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) geregelt, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums.

Quelle: HKM, Schulrecht: Stichwort Gesamtkonferenz