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Das Medienzentrum der Humboldtschule ist eine Einrichtung, die der Information, der Kommunikation sowie der Förderung und Gestaltung des Lehr- und Lernprozesses an der Schule dient.
Zur Benutzung des Medienzentrums sind alle Lehrkräfte, Schüler/innen und in der Schule ehrenamtlich oder beruflich Beschäftigten berechtigt.
Die Benutzungsordnung ist für alle Benutzer verbindlich. Durch die Aufnahme in die Leserkartei unterwirft sich der Benutzer den Bestimmungen der Benutzerordnung.
1. Schüler/innen, die das Medienzentrum benutzen wollen, benötigen einen Leserausweis. Dieser ist mit dem Schülerausweis identisch und wird nach der Anmeldung an die Humboldtschule vom Sekretariat und der Verwaltung des Medienzentrums ausgestellt und den neu aufgenommenen Schülern zusammen mit der Benutzerordnung zu Beginn des Schuljahres von den Klassenlehrern ausgehändigt.
2. Die Erstaustellung des Schülerausweises kostet 50 Cent.
3. Die Austellung eines Ersatzausweises kostet 2 €.
4. Lehrer und in der Humboldtschule Beschäftigte bekommen ein Leserkonto, benötigen aber keinen Ausweis.
1. Mappen, Taschen, Jacken und Mäntel sind vor dem Betreten des Medienzentrums am Eingang abzulegen. Lediglich Schreibgerät, eigene Bücher und Hefte dürfen in die Räume des Medienzentrums mitgebracht werden. Sie sind beim Verlassen der Räume unaufgefordert der Aufsicht vorzuzeigen.
2. Trinken, Essen und lautes Reden sind in den Räumen des Medienzentrums nicht gestattet.
3. Benutzer, die wiederholt gegen die Ordnung verstoßen, können zeitlich und räumlich beschränkt oder vollständig von der Nutzung des Medienzentrums ausgeschlossen werden.
4. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
5. Für die Nutzung der Computerarbeitsplätze gilt eine eigene Ordnung.
Siehe dazu § 10.
1. Alle Benutzer haben die Pflicht, sämtliche Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
2. Eventuelle Mängel sind der Aufsicht unverzüglich zu melden.
3. Bei Weitergabe entliehener Medien an Dritte haftet der Entleiher.
4. Bei Verlust, Verschmutzung oder Beschädigung haftet der Benutzer im Umfang des jeweiligen Sachwerts.
5. Nach der Nutzung muss jeder Benutzer alle entnommenen Medien an ihren richtigen Platz zurückstellen.
1. Die Ausleihe ist kostenlos.
2. Entliehen werden dürfen alle Medien, die nicht der ständigen Präsenz unterliegen.
3. Die Ausleihfrist beträgt für Bücher 28 Tage, für alle anderen ausleihbaren Medien 14 Tage.
4. Bei hoher Nachfrage nach einem Medium kann die Ausleihfrist individuell verkürzt werden.
5. Zur Verlängerung der Ausleihe muss das ausgeliehene Medium an der Verbuchung vorgelegt werden.
6. Vor einer absehbaren längeren Abwesenheit von der Schule (z.B. Auslandsaufenthalt) sind sämtliche Medien zurückzugeben.
7. Abiturienten müssen spätestens zur mündlichen Prüfung alle entliehenen Bücher zurückgeben. Bei Missachtung dieser Regelung behält sich die Schule vor, das Original des Abiturzeugnisses bis zur vollständigen Entlastung der betroffenen Schüler einzubehalten.
1. Wird die Leihfrist überschritten, so ist pro Medieneinheit ein Versäumnisentgelt zu entrichten. Eine vorherige schriftliche Mahnung ist nicht notwendig.
2. Die Rückgabe der überfälligen Medien wird im Rahmen der Möglichkeiten der Mitarbeiter/innen des Medienzentrums in 14-tägigem Abstand dreimal schriftlich angemahnt. Bei Schülern erfolgt die dritte Mahnung in Form eines Briefes an die Eltern.
4. Das Überschreitungsentgeld beträgt 0,25 € pro Medium und Woche.
3. Benutzer können für weitere Entleihungen gesperrt werden, wenn früher entliehene Medien nicht zurückgegeben wurden oder Überschreitungsentgelte nicht entrichtet wurden.
1. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden. Für bestimmte Mediengruppen kann eine Vorbestellung ausgeschlossen werden.
2. Benutzer, die ein Medium vorbestellt haben, müssen sich selbst erkundigen, ob das vorbestellte Medium verfügbar ist.
3. Vorbestellte Medien werden höchstens eine Woche lang bereitgehalten.
4. Vorbestellungen sind kostenfrei.
5. Fernleihe ist bis auf weiteres nicht möglich.
1. Das Medienzentrum stellt seinen Benutzern Computerarbeitsplätze zu Internet- und CD-Rom-Recherchen sowie zur Textverarbeitung und Tabellenkalkulation im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Verfügung.
2. Die Nutzung des Internets ist kostenfrei.
3. Es gelten die einschlägigen Schutzvorschriften im Strafgesetz, Jugendschutzgesetz und Datenschutzrecht.
4. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird automatisch durch spezielle Software überwacht. Gesetzeswidrige oder missbräuchliche Nutzung führen zum Ausschluss von der Benutzung.
5. Die Humboldtschule übernimmt keine Verantwortung für Folgen, die durch die Aktivitäten der Benutzer im Internet entstehen.
6. Auf allen Rechnern wurde eine Grundausstattung an Software installiert, die allen Nutzern zur Verfügung steht. Weitere Softwarewünsche können an die Administratoren herangetragen werden.
7. Es ist nicht gestattet, Änderungen an den Arbeitsplätzen und Netzwerkkonfigurationen durchzuführen, technische Störungen selbstständig zu beheben, Programme von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Internet zu installieren.
8. Eigene Datenträger dürfen nur zum Zwecke von Kopien an den Geräten benutzt werden.
9. Beim Kopieren oder Ausdrucken von Texten, Bildern und Software etc. ist das Urheberrecht zu beachten.
10. Jeder Arbeitsplatz ist sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
1. Das Medienzentrum stellt im Rahmen seiner Möglichkeiten Anschlüsse bereit, an denen die Nutzer ihre eigene mitgebrachte Hardware (z.B. Laptops) betreiben können.
2. Für die mitgebrachte eigene Hardware übernimmt das Medienzentrum keine Haftung.
3. Die Nutzung eigener Hardware darf den Betrieb des Schulnetzwerks nicht stören oder schädigen.
4. Für die Nutzung eigener Hardware gelten die Bestimmungen aus § 10.
Die Öffnungszeiten des Medienzentrums sind dem Aushang am Eingang zu entnehmen.
Diese Benutzungsordnung tritt am 07.02.2005 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Bad Homburg v.d.Höhe, 31. Januar 2005
gez. Nolte gez. Sicking/Schmedt gez. Harms
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(Schulleitung)(Leitung des Medienzentrums)(Netzwerkadministrator)